Dimethylfumarat ist inzwischen nicht nur als Originalpräparat (Tecfidera), sondern auch als Generikum (Dimethylfumarat neuraxpharm) verfügbar.
Aktuell laufen Verhandlungen und auch rechtliche Auseinandersetzungen, die die Verordnung dieser Präparate klären sollen. Bis zur Klärung dieser Situation kann weiterhin das Originalpräparat Tecfidera verordnet werden!
Im Falle einer Verordnung des Generikums soll das Hauptaugenmerk der behandelnden Ärzt:innen auf einer möglichen Veränderung hinsichtlich Nebenwirkungen unter dem Generikum im Vergleich zum Originalpräparat liegen, da hierzu noch wenig bekannt ist und sich solche auch auf die weitere Verordnungspolitik auswirken können.
Auch Fingolimod ist nun als Generikum verfügbar, wobei hier bei Folgeverordnungen bei Patient:innen, die bisher das Originalpräparat Gilenya erhalten haben, tatsächlich vorzugsweise das Generikum zu verordnen ist.
Für Neueinstellungen sollen vorzugsweise die neueren S1P-Modulatoren Ozanimod (Zeposia) und Ponesimod (Ponvory) verwendet werden.